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   VGH Bayern, 08.12.2006 - 24 CS 06.2775   

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VGH Bayern, 08.12.2006 - 24 CS 06.2775 (https://dejure.org/2006,48485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.12.2006 - 24 CS 06.2775 (https://dejure.org/2006,48485)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Dezember 2006 - 24 CS 06.2775 (https://dejure.org/2006,48485)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364

    Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol

    Die Voraussetzungen, unter denen nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO der vom Bayerischen Veraltungsgerichtshof vom 8. Dezember 2006 (24 CS 06.2775) bestätigte Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19. September 2006 abgeändert werden könne, lägen nicht vor.

    Der Bescheid der Antragsgegnerin ist auf der Grundlage dieser Fortgeltensanordnung - wie bereits im Verfahren 24 CS 06.2775 ausgeführt - rechtmäßig.

  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267

    Sportwetten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418

    Sportwetten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225

    Sportwetten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379

    Sportwetten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248

    Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247

    Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177

    Sportwetten

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
  • VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246

    Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
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