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VGH Bayern, 08.12.2006 - 24 CS 06.2775 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9)
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol
Die Voraussetzungen, unter denen nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO der vom Bayerischen Veraltungsgerichtshof vom 8. Dezember 2006 (24 CS 06.2775) bestätigte Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 19. September 2006 abgeändert werden könne, lägen nicht vor.Der Bescheid der Antragsgegnerin ist auf der Grundlage dieser Fortgeltensanordnung - wie bereits im Verfahren 24 CS 06.2775 ausgeführt - rechtmäßig.
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.). - VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
Das Bundesverfassungsgericht hat in der vorerwähnten Entscheidung die Ordnungsbehörden ausdrücklich ermächtigt, ungeachtet der Feststellung der Unvereinbarkeit des Staatslotteriegesetzes mit der Verfassung während einer Übergangszeit weiterhin gegen unlizenzierte private Sportwettenvermittler vorzugehen (vgl. hierzu BayVGH vom 08.12.2006 Az. 24 CS 06.2775 RdNr. 30 f.).